AP30+ bringt Fortschritte für faire Preise und nachhaltige Ernährungssysteme – Massnahmen gegen Marktmachtmissbrauch fehlen
Der Bundesrat hat seine Pläne für die zukünftige Agrarpolitik ab 2030 (AP30+) vorgelegt. Sie umfassen wichtige Fortschritte zur Verbesserung der Preistransparenz und Wettbewerbssituation in den Agrar- und Lebensmittelmärkten. Was fehlt: Massnahmen gegen den Marktmachtmissbrauch, mit denen die Wettbwerbsbehörden wirksam gegen Marktversagen vorgehen könnten.Das hält der Verein FMS heute fest.
Die Fortschritte zur Verbesserung der Preistransparenz und Wettbewerbssituation in den Agrar- und Lebensmittelmärkten sind entscheidend für die Produktion in der Landwirtschaft, Verarbeitung und Verteilung sowie Konsumentinnen und Konsumenten. Insbesondere vor dem Hintergrund der starken Konzentrationsprozesse und wachsenden Marktungleichgewichte sind diese Fragen entscheidend für eine künftige faire Preisgestaltung, angemessene Wertschöpfungsverteilung und Verhinderung missbräuchlicher Verhaltensweisen.
Unter dem Kernelement «Gutes Funktionieren der Märkte unterstützen» kommt der Bundesrat einer zentralen Forderung des Vereins Faire Märkte Schweiz (FMS) nach: Der Bundesrat will die Marktbeobachtung gezielt ausbauen. Dabei soll der Ausbau zum einen auf den Stufen Verarbeitung und Handel stattfinden. Zum anderen soll auch bei den vorgelagerten Stufen bei den Produktionsmitteln Transparenz geschaffen werden (1). Damit wird der Bund die Wettbewerbssituation und Preistransparenz im Lebensmittelmarkt konsequenter beobachten können. «Zu hoffen ist, dass dies für alle Standardkategorien sichergestellt wird, also für konventionelle, Bio- und Labelprodukte», kommentiert FMS-Präsident Stefan Flückiger.
Für den FMS heissen die aktuellen Beschlüsse: Die Position der bäuerlichen Produzentinnen und Produzenten innerhalb der Wertschöpfungskette soll gestärkt werden. Aufgewertet werden soll auch die Richtpreisfestsetzung. Branchen- und Produzentenorganisationen sollen die Richtpreise zukünftig an eine zentrale Stelle melden, damit diese anschliessend veröffentlicht werden können.
Mit freiwilligen Zielvereinbarungen mit dem Detailhandel soll mit einem neuen Instrument die nachhaltige Produktion gefördert werden können. «Entscheidend ist, dass bei ungenügend wirksamen Massnahmen mit einer verpflichtenden Regelung zusätzlicher Druck aufgebaut werden kann, damit die vom Bundesrat verabschiedete Transformation hin zu nachhaltigen Ernährungssystemen wieder auf Kurs kommt», so Stefan Flückiger.
Die neuen Pläne des Bundesrats reichen jedoch noch nicht aus: Bei den skizzierten Eckwerten fehlen Massnahmen gegen den Marktmachtmissbrauch, mit denen die Wettbwerbsbehörden wirksam gegen Marktversagen vorgehen könnten. Es stehen ihnen heute keine griffigen Instrumente zur Verfügung, um strukturelle Probleme in den Märkten zu beheben und unfaire Handelspraktiken zu beseitigen.



