Missbrauch im Gastro-Grosshandel durch Coop-Tochter Transgourmet? FMS fordert bei Weko Überprüfung ein

Missbrauch im Gastro-Grosshandel durch Coop-Tochter Transgourmet? FMS fordert bei Weko Überprüfung ein

Lieferverweigerung, steigende Preise, wachsende Abhängigkeit der Betriebe von einem einzigen marktbeherrschenden Grosshändler und möglicher Missbrauch der daraus resultierenden Verhandlungsmacht gegenüber Abnehmern und Lieferanten: Vor diesen negativen Effekten hatten Marktbeobachter wie der Verein Faire Märkte Schweiz (FMS) gewarnt, als die Wettbewerbskommission (WEKO) im Vorjahr die Übernahme der Saviva AG durch die Coop-Tochter Transgourmet Schweiz AG freigegeben hatte. Nun belegen dem FMS zugetragene Erfahrungsberichte und Daten: Diese Folgen sind eingetreten.

Der Verein hat deshalb heute bei der Wettbewerbskommission (Weko) ein Gesuch eingereicht mit dem Antrag, die Marktstellung von Transgourmet, die Entwicklung der Preise und Lieferkonditionen sowie mögliche wettbewerbsbeschränkende Abreden oder einen kartellrechtlichen Missbrauch zu prüfen.

FMS: Auswertung Daten von betroffenen Betrieben

Nach der Übernahme der Saviva AG durch die Coop-Tochter Transgourmet Schweiz AG hat sich im Schweizer Gastro-Grosshandel die Marktkonzentration weiter erhöht. In mehreren Regionen verfügen Gastronomiebetriebe faktisch über keine effektive Ausweichmöglichkeit zu einem alternativen Vollsortiment-Grosshändler mit vergleichbarer Logistik und Lieferfähigkeit. Eine Selbstabholung in Abholmärkten ist insbesondere für Betriebe in Berg- und Randregionen aus zeitlichen und wirtschaftlichen Gründen oft unrentabel und logistisch nicht zumutbar.

Eine aktuelle Auswertung anonymisierter Daten zeigt, dass die Coop-Tochter Transgourmet ihre Preise zwischen dem ersten Quartal 2025 und dem ersten Quartal 2026 deutlich erhöht hat. Über das gesamte von einem Gastronomiebetrieb bezogene Sortiment hinweg betrug die durchschnittliche Preissteigerung 4,7 Prozent und bei umsatzstarken Kernprodukten lag der Aufschlag bei 1,7 Prozent (1). Zusätzlich werden die Betriebe durch verschärfte Lieferkonditionen belastet. So gilt ein Mindestbestellwert von CHF 700 pro Woche; bei Unterschreitung wird eine Anfahrtsgebühr von CHF 50 erhoben, was einem preiswirksamen Zuschlag von über 7 Prozent entspricht. Diese Kombination aus Preis- und Konditionsverschärfungen trifft insbesondere kleine und mittlere Gastronomiebetriebe.

Besonders gravierend sind zudem Hinweise auf eine faktische Lieferverweigerung: Ein Betrieb aus einer Bergregion berichtet, dass Transgourmet die Belieferung ohne Vorankündigung eingestellt und ihn bei Unterschreitung eines einseitig festgelegten Mindestjahresumsatzes auf Abholmärkte verwiesen habe. Damit wird der Zugang zur Belieferung faktisch an einen Mindestjahresumsatz geknüpft. Für Betriebe in Rand- und Bergregionen kommt dies faktisch einem Ausschluss von der Versorgung gleich.

Kleine und mittlere Gastronomiebetriebe besonders betroffen

Aus Sicht von Faire Märkte Schweiz (FMS) verdichten sich damit die Hinweise auf eine marktbeherrschende Stellung von Transgourmet und auf einen möglichen Missbrauch dieser Stellung durch unangemessene Preise und Geschäftsbedingungen. «Damit liegen erstmals belastbare Zahlen von Betrieben zu den negativen Effekten vor», weist der Präsident von FMS, Stefan Flückiger, darauf hin. «Die vorliegenden Zahlen sind repräsentativ für rund 40% der Gastronomiebetriebe, die einen gleichen oder tieferen Jahresumsatz aufweisen. Die negativen Effekte für die ganze Branche sind also enorm.»

FMS fordert die Wettbewerbskommission auf, die Marktstellung von Transgourmet im Gastro-Grosshandel erneut vertieft zu prüfen sowie die Preis- und Konditionsentwicklung seit der Übernahme systematisch zu analysieren.

(1) Gemäss Bundesamt für Statistik (BFS) belief sich die durchschnittliche Jahresteuerung 2025 auf 0.2 Prozent.

Erläuterungen Antrag Faire Märkte Schweiz an Weko

Marktstruktur im Schweizer Gastro-Grosshandel

Mit der Übernahme der Saviva AG durch Transgourmet ist im Schweizer Gastro-Abhol- und -Belieferungsgrosshandel eine erhebliche Marktkonzentration entstanden. Gemäss Gastroexperten dürfte Transgourmet nach dem Zusammenschluss voraussichtlich einen Marktanteil von über 40 % aufweisen In mehreren Regionen steht Gastronomiebetrieben faktisch nur noch ein Vollsortiment-Grosshändler mit flächendeckender Logistik und Lieferfähigkeit zur Verfügung. Ein vollständiges Ausweichen auf alternative Anbieter ist für viele Betriebe aufgrund von Sortiment, Verfügbarkeit und regionaler Abdeckung nicht realistisch.

Aus Sicht von Faire Märkte Schweiz führt diese Marktstruktur zu einer strukturellen Abhängigkeit zahlreicher Gastronomiebetriebe von einem einzelnen Anbieter.

Preis- und Konditionsentwicklung bei Transgourmet

Eine aktuelle Auswertung anonymisierter Preis- und Konditionsdaten aus dem Gastro-Bereich zeigt deutliche Veränderungen im Zeitraum zwischen dem ersten Quartal 2025 und dem ersten Quartal 2026:

  • Alle Produkte: Preissteigerung von +4,7 % (gemäss BFS lag die durchschnittliche Jahresteuerung 2025 bei 0.2 %).
  • Umsatzstarke Kernprodukte (machen beim untersuchten Betrieb 2/3 der Bezüge von Transgourmet aus): Preissteigerung von +1,7 %.

Zusätzlich wirken Lieferkonditionen preissteigernd: Bei Unterschreitung eines Mindestbestellwerts von CHF 700 fällt eine Anfahrtsgebühr von CHF 50 an. Dies entspricht – bezogen auf den Mindestbestellwert – einem preiswirksamen Zuschlag von rund 7,14 % und erhöht die effektive Belastung der Abnehmer zusätzlich. Die beobachteten Preissteigerungen liegen deutlich über der allgemeinen Kostenentwicklung in der Gastronomie und lassen sich aus Sicht der betroffenen Betriebe weder durch nachvollziehbare Kostenfaktoren noch durch eine veränderte Marktnachfrage erklären.

Auswirkungen auf kleine und mittlere Gastronomiebetriebe

Besonders betroffen sind kleinere und mittlere Gastronomiebetriebe. Rund 40 % der Mitglieder von GastroSuisse erzielen einen gleich hohen oder tieferen Umsatz als der anonymisierte Betrieb, dessen Daten ausgewertet wurden. Für einen grossen Teil dieser Betriebe sind die geforderten Mindestbestellmengen wirtschaftlich kaum erreichbar.

Beispiel des anonymisierten Gastronomiebetriebs:

  • Jahresumsatz: ca. CHF 500’000
  • Jährliche Rohstoffkosten: ca. CHF 150’000
  • Einkauf bei Transgourmet: ca. CHF 65’000 (rund 43 %)
  • Einkauf bei regionalen Frischlieferanten: ca. CHF 85’000

Der Betrieb ist damit strukturell relevant, wenn auch nicht vollständig, von Transgourmet abhängig. Ein Wechsel zu einem alternativen Vollsortiment-Grosshändler ist faktisch nicht möglich.

Wettbewerbsrechtliche Einordnung

Aus Sicht von Faire Märkte Schweiz verdichten sich die Anhaltspunkte dafür, dass Transgourmet in einzelnen Regionen zumindest über relative Marktmacht im Sinne von Art. 4 Abs. 2bis KG verfügt. Gleichzeitig bestehen Hinweise auf einen Missbrauch dieser Marktmacht im Sinne von Art. 7 KG. Darüber hinaus bestehen Anhaltspunkte dafür, dass im stark konzentrierten Schweizer Gastro-Grosshandelsmarkt auch koordinierte Marktverhaltensweisen zwischen führenden Anbietern eine Rolle spielen könnten (Art. 4 i.V.m. Art. 5 KG).

Konkret zeigen sich Anhaltspunkte für folgende Verhaltensweisen:

  • Diskriminierung von Handelspartnern bei Preisen und Geschäftsbedingungen (Art. 7 Abs. 2 lit. b KG), indem vergleichbare Betriebe ohne sachliche Rechtfertigung unterschiedlichen Preis- und Konditionsstrukturen unterliegen.
  • Erzwingung unangemessener Preise und Geschäftsbedingungen (Art. 7 Abs. 2 lit. c KG), da betroffene Betriebe aufgrund fehlender Ausweichmöglichkeiten faktisch gezwungen sind, wiederholte Preiserhöhungen und verschärfte Lieferbedingungen zu akzeptieren.
  • Koppelung von Lieferbedingungen an Mindestabnahmen (Art. 7 Abs. 2 lit. f KG), wodurch der Zugang zu regulären Konditionen an Mindestbestellwerte oder umfassende Sortimentsbezüge gebunden wird.
  • Mögliche wettbewerbsbeschränkende Abreden oder abgestimmte Verhaltensweisen (Art. 4 i.V.m. Art. 5 Abs. 1 KG), da mehrere Grosshändler vergleichbare Mindestumsatzanforderungen und Lieferbedingungen anwenden.

Antrag an die Wettbewerbskommission

  • Faire Märkte Schweiz ersucht die Wettbewerbskommission,
  • die Marktstellung von Transgourmet Schweiz AG im Gastro-Grosshandel erneut und vertieft zu prüfen,
  • die Preis- und Konditionsentwicklung seit der Übernahme der Saviva AG systematisch zu analysieren und
  • abzuklären, ob ein kartellrechtliches Missbrauchsverfahren nach Art. 7 KG angezeigt ist,
  • zu prüfen, ob zwischen Transgourmet Schweiz AG und der Pistor AG eine verbotene Koordinierung von Preisen oder Lieferkonditionen oder sonstige abgestimmte Verhaltensweisen im Sinne von Art. 4 i.V.m Art 5 Abs. 1 KG besteht.

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