Migros-Skonto kostet Früchte- und Gemüseproduzenten 12 Millionen Franken pro Jahr: Anzeige eingereicht 

Migros-Skonto kostet Früchte- und Gemüseproduzenten 12 Millionen Franken pro Jahr: Anzeige eingereicht 

Schweizer Früchte- und Gemüseproduzenten verlieren nach Berechnungen von Faire Märkte Schweiz (FMS) jährlich rund CHF 12 Millionen durch das sogenannte Migros-Skonto-Regime. Dabei zieht Migros den Lieferanten pauschal 3 Prozent auf den Warenwert ab. FMS hat deshalb bei der Wettbewerbskommission (WEKO) Anzeige wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung eingereicht. 

Die anhaltende Tiefpreispolitik im Detailhandel verschärft den wirtschaftlichen Druck auf die Produzentinnen und Produzenten von landwirtschaftlichen Erzeugnissen zunehmend. Begünstigt wird diese Entwicklung durch die starken Ungleichgewichte in der Marktmacht: Die marktführenden Detailhändler Migros und Coop sind immer wieder in der Lage, Vertragsbedingungen durchzusetzen, die missbräuchlich sind. Viele Produzentinnen und Produzenten verfügen aufgrund ihrer strukturellen Abhängigkeit und fehlender realistischer Alternativen kaum über Ausweichmöglichkeiten. Entsprechend werden solche Bedingungen gezwungenermassen über Jahrzehnte hinweg akzeptiert und fortgeführt. 

So zeigt es sich auch beim Migros-Skonto Regime, das seit beinahe 20 Jahren schweizweit für Lieferanten im Früchte- und Gemüsebereich gilt. Unter Skonto versteht man grundsätzlich einen Preisnachlass, den ein Lieferant gewährt, wenn eine Rechnung innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt wird. Das heutige Migros-System entspricht jedoch keinem echten Skonto. Vielmehr handelt es sich um einen pauschalen Abzug von 3 Prozent auf den verrechneten Warenwert. Die betroffenen Lieferanten können faktisch nicht wählen, ob sie eine rasche Zahlung mit Skontoabzug oder eine Zahlung netto ohne Skontoabzug wünschen. Der Abzug wird vielmehr als zwingender Bestandteil der Geschäftsbeziehung angewendet. 

Verschiedene Lieferantenvereinigungen haben in der Vergangenheit erfolglos versucht, bei der Migros eine Anpassung dieser Praxis zu erreichen. Dass das Regime dennoch über viele Jahre unverändert bestehen blieb, zeigt aus Sicht von Faire Märkte Schweiz (FMS), dass die Migros ihre Vertragsbedingungen unabhängig von der Zustimmung der Marktgegenseite durchsetzen konnte. FMS reicht deshalb bei der Wettbewerbskommission Anzeige wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung ein. Nach Berechnungen von Faire Märkte Schweiz (FMS) führt der pauschale Skontoabzug im Bereich Früchte und Gemüse zu einem jährlichen Umsatzverlust von rund 12 Millionen Franken für die Produzentinnen und Produzenten. 

Gerade weil die Produzenten nicht frei zwischen einer Zahlung innert 10 Tagen mit Skontoabzug und einer Zahlung netto ohne Skontoabzug wählen können, wird der Skonto aus Sicht von FMS zu einem zwingenden Preisabzug. Dies belastet die ohnehin engen Margen der Obst- und Gemüsebauern zusätzlich. 

Im Juni vergangenen Jahres hatte FMS bereits eine Anzeige gegen Coop wegen vergleichbarer Vertragsbedingungen im Obst- und Gemüsebereich eingereicht. Coop zog die umstrittenen Konditionenvereinbarungen mit pauschalen Rückvergütungen von ebenfalls 3 Prozent in der Folge

zurück. Im Unterschied dazu wurde das Migros-Skonto-Regime nicht nur kurzfristig angewendet, sondern über viele Jahre hinweg dauerhaft praktiziert und hat damit die Marktbedingungen zulasten der Produzentinnen und Produzenten nachhaltig geprägt. Die betroffenen Produzenten haben sich mangels realer Ausweichmöglichkeiten und aus Angst vor drohenden Konsequenzen bislang nicht öffentlich zur Wehr gesetzt. Aus Sicht von FMS ist dieses Regime Ausdruck eines strukturellen Marktversagens infolge hoher Nachfragekonzentration. Zusammen mit fehlender Preistransparenz begünstigt diese Marktstruktur unlauterere Handelspraktiken zulasten der Produzentinnen und Produzenten. 

FMS fordert die WEKO deshalb auf, diese seit Jahren bekannten Machtasymmetrien und marktmachtmissbräuchlichen Verhaltensweisen im Schweizer Agrar- und Lebensmittelmarkt nicht länger hinzunehmen, sondern die angezeigte Praxis vertieft zu prüfen und die notwendigen wettbewerbsrechtlichen Schritte einzuleiten. 

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