Kartellgesetz geschwächt – Norm für Kartelle und unzulässige Verhaltensweisen marktmächtiger Unternehmen aufgeweicht

Kartellgesetz geschwächt – Norm für Kartelle und unzulässige Verhaltensweisen marktmächtiger Unternehmen aufgeweicht

Faire Märkte Schweiz warnt: Machtmissbrauch und mehr Preisdruck 

Mit der Revision des Kartellgesetzes wird die Bildung besonders schädlicher Kartelle erleichtert. Überdies wird die Norm für unzulässiges Verhalten marktbeherrschender und relativ marktmächtiger Unternehmen aufgeweicht. Gerade in den Agrar- und Lebensmittelmärkten ist dieser Entscheid verhängnisvoll, weil diese Märkte von wenigen marktmächtigen Unternehmen dominiert werden. Das Lobbying der Wirtschaftsverbände und der Grossfirmen hat sich gelohnt. Faire Märkte Schweiz warnt nun davor, dass marktmächtige Unternehmen künftig noch ungehinderter Missbrauch betreiben können.

Bei der Revision des Kartellgesetzes haben sich die Interessen der Wirtschaftsverbände und Grossfirmen, angeführt von Economiesuisse, dem Gewerbe- und Bauernverband durchgesetzt. Die Regelung zu den unzulässigen Wettbewerbsabreden wurde geschwächt, womit die hohe Kaufkraft in der Schweiz durch Preis- und Mengenabreden wieder einfacher abgeschöpft werden kann (KG Art. 5 Abs. 1bis). Eine solche Schwächung geht klar zu Lasten von Gewerbe, Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Landwirtschaft. Zudem würden die Verfahren der Weko deutlich aufwändiger und verzögert – ein unverständlicher Widerspruch zu den Bemühungen, die Verfahren beschleunigen zu wollen1.

Unnötige und gefährliche Gesetzesänderung schafft Rechtsunsicherheit 

In einem zweiten zentralen Punkt wird der Nachweis der Schädlichkeit von unzulässigem Verhalten marktbeherrschender und relativ marktmächtiger Unternehmen erschwert  (KG Art. 7 Abs. 3). Die beiden Regelungen zu den Wettbewerbsabreden und zur relativen Marktmacht stehen im Widerspruch zum Gegenvorschlag der Fair-Preis-Initiative, den das Parlament erst im Jahr 2021 mit grosser Mehrheit angenommen hat. Gemäss der Transparenz- und Fairnessorganisation Faire Märkte Schweiz ist die jetzige Gesetzesänderung widersprüchlich und gefährlich. Sie schafft Rechtsunsicherheit und setzt ein falsches Zeichen für die Wettbewerbsbehörden, die in Zeiten zunehmender Marktkonzentration und fehlender Transparenz bessere Spielregeln haben müssten, um einen gut funktionierenden und fairen Wettbewerb sicherzustellen.

Machtmissbrauch und Preisdruck nehmen zu

Für Faire Märkte Schweiz hat diese Schwächung im Bereich der Marktmacht gravierende Auswirkungen: Zum einen ist die Situation in den Agrar- und Foodmärkten besonders brisant, weil dort eine grosse Zahl von Produzentinnen und Produzenten landwirtschaftlicher Produkte den beiden Grossverteilern Migros und Coop gegenübersteht, die Marktanteile von zusammen knapp 80% erreichen. Zum andern muss befürchtet werden, dass bei den sehr ungleichen Marktmachtverhältnissen die Verhandlungsmacht von KMU, Gewerbebetrieben und Bauern gegenüber marktmächtiger Unternehmungen generell geschwächt wird. Viele Betriebe sind doppelt betroffen: Einerseits drohen höhere Preise beim Einkauf von Produktionsmitteln und Maschinen und auf der anderen Seite mehr Preisdruck der marktmächtigen Abnehmer bei landwirtschaftichen Rohstoffen oder Verarbeitungsprodukten.

Besonders verhängnisvoll wegen Liberalisierung des Agrar- und Lebensmittelsektors

Dass sich nun das Parlament bei den unzulässigen Verhaltensweisen marktbeherrschender und relativ marktmächtiger Unternehmender für eine erhebliche Schwächung des Kartellrechts entschieden hat, ist wegen den historischen Entwicklungen der Agrar- und Lebensmittelmärkte besonders gravierend: In den letzten Jahrzehnten hat sich der Staat im Zuge der Liberalisierung weitgehend aus den entsprechenden Märkten zurückgezogen. Die zuständigen Behörden haben hingegen den Wettbewerb zu wenig gewährleistet und damit die unzulässigen Verhaltensweisen begünstigt – mit weitreichenden Folgen: Die Marktkonzentration hat zugenommen, das Machtgefälle in den Lebensmittelmärkten hat sich verschärft und die Transparenz bei der Gestaltung der Preise verschlechtert.

  1. Die definitive Verabschiedung im Parlament wird in der Schlussabstimmung vorgenommen ↩︎

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